FAQ
Fliegen Sie mit uns!
Allgemeine Fragen zur Pilotenausbildung
Um Privatpilot zu werden, benötigst du eine sogenannte PPL(A) – also eine Private Pilot Licence (Aeroplane). Diese Fluglizenz berechtigt dich dazu, einmotorige Flugzeuge privat zu führen. Du durchläufst dafür eine theoretische und praktische Ausbildung, bestehend aus Unterricht in Fächern wie Luftrecht, Meteorologie und Navigation sowie mindestens 45 Flugstunden, davon ein Teil im Alleinflug. Nach bestandener Prüfung erhältst du deine Lizenz und darfst europaweit privat fliegen.
Die LAPL(A) ist die Light Aircraft Pilot Licence – eine vereinfachte Version der PPL mit geringeren Anforderungen und Einschränkungen. Die LAPL ist günstiger, umfasst weniger Theorie und Praxis und ist auf Flugzeuge bis 2 t Abfluggewicht begrenzt. Mit einer PPL bist du deutlich flexibler: Sie ist ICAO-konform, international anerkannt und kann bei Bedarf zur Berufspilotenlizenz (CPL oder ATPL) erweitert werden. Wenn du langfristig denkst, empfehlen wir die PPL – auch wenn die LAPL für Freizeitpiloten eine attraktive Option bleibt.
Ja. Wer später beruflich fliegen möchte – z. B. als Linienpilot oder Cargo-Pilot – kommt um die PPL nicht herum. Sie ist die Voraussetzung für alle weiterführenden Lizenzen wie CPL (Commercial Pilot Licence) oder ATPL (Airline Transport Pilot Licence). Zudem wird sie auf spätere Ausbildungsstunden angerechnet. Auch für Teilzeit-Karrieren wie Fluglehrer, Charterpilot oder Rundfluganbieter ist die PPL der richtige Einstieg.
Nein. Für die Pilotenausbildung PPL oder LAPL ist kein bestimmter Schulabschluss vorgeschrieben. Allerdings solltest du gute Deutsch- oder Englischkenntnisse haben sowie Interesse an Technik, Navigation und Wetterkunde. Mathematisches Verständnis hilft, ist aber kein Muss. Bei uns zählt deine Motivation mehr als dein Zeugnis.
Absolut. Viele unserer Flugschüler*innen kommen aus ganz anderen Bereichen – ob Handwerk, IT, Pflege oder Medien. Die Privatpilotenausbildung ist für Erwachsene jeden Alters geeignet, die ihren Traum vom Fliegen verwirklichen wollen. Du brauchst keine Vorerfahrung – nur Begeisterung, Zeit und die Bereitschaft, Neues zu lernen. Wir begleiten dich Schritt für Schritt – vom ersten Briefing bis zum ersten Solo.
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Voraussetzungen & Medizinisches
Für die Ausbildung zur Lizenz wie PPL(A) oder LAPL(A) musst du ein flugmedizinisches Tauglichkeitszeugnis erhalten. Für die PPL(A) wird typischerweise ein Medical Klasse 2 nötig, für die LAPL(A) ein leichteres „LAPL‑Medical“. Das bedeutet nicht, dass du ein Spitzensportler sein musst, aber du solltest körperlich gesund sein, ausreichendes Seh‑ und Hörvermögen, kein ungeklärtes Herz‑Kreislauf‑Problem haben und regelmäßig die ärztlichen Nachuntersuchungen wahrnehmen.
Das Zeugnis bescheinigt, dass du gesundheitlich geeignet bist, ein Flugzeug zu führen. Bei der PPL(A) ist ein Class 2 Medical Certificate üblich, welches strenger ist als das vereinfachte LAPL Medical Certificate. Bei der LAPL(A) gelten weniger strenge Anforderungen, z. B. bei Belastungs‑EKG oder bestimmten Erkrankungen. Der Medical‑Untersuchungsprozess erfolgt bei einem zugelassenen Fliegerarzt; erst wenn das Zeugnis vorliegt, darf die fliegerische Ausbildung in vielen Fällen erst richtig losgehen.
Nein, ein Top‑Fitnesslevel oder Leistungssport ist keine Voraussetzung. Entscheidend ist, dass deine Gesundheit stabil ist und du die Anforderungen des Medical erfüllen kannst. Bestimmte Erkrankungen oder Einschränkungen können zwar zu einer Überprüfung oder zusätzlichen Auflagen führen, aber viele Menschen mit durchschnittlicher Fitness absolvieren die Ausbildung problemlos. Wichtig: Regelmäßige Kontrollen und ein gesundheitsbewusster Lebensstil sind sinnvoll.
Für den Beginn der Ausbildung gibt es kein absolutes Höchstalter – wichtig sind bestandenes Medical und die Fähigkeit, die Ausbildung und Prüfungen erfolgreich zu absolvieren. Das Mindestalter für den Erwerb der PPL(A) beträgt 17 Jahre. Bei der LAPL(A) gilt ähnliches: Soloflug oft ab 16 Jahren, Lizenzausstellung ab 17 Jahren.
Nein, du musst kein früherer Hobbypilot oder Technik‑Experte sein. Für viele Ausbildungsprogramme gilt: Du brauchst keine besondere Vorerfahrung im Fliegen oder in der Luftfahrt‑Technik. Entscheidend sind Motivation und Lernbereitschaft – wir begleiten dich vom ersten Briefing bis zum Alleinflug.
Ausbildung & Ablauf
Die Ausbildung zur PPL(A) oder LAPL(A) gliedert sich in zwei Hauptbereiche: Theorieunterricht und praktisches Flugtraining. Du startest mit einer Einführung in Luftrecht, Navigation, Meteorologie, Technik und menschliches Leistungsvermögen. Parallel oder im Anschluss absolvierst du deine praktischen Flugstunden mit einem Fluglehrer – von grundlegenden Steuerübungen bis hin zu Navigationsflügen und Notverfahren. Am Ende steht eine praktische Prüfung mit einem unabhängigen Prüfer.
Die Dauer hängt stark davon ab, wie regelmäßig du fliegen kannst und ob du Theorie und Praxis parallel machst. Viele Flugschüler schließen die PPL(A)-Ausbildung in etwa 6–12 Monaten ab, bei sehr intensiver Schulung auch schneller. Für die LAPL(A) gilt Ähnliches, oft in 3–6 Monaten realisierbar. Wichtig ist vor allem deine Verfügbarkeit – wer nur am Wochenende kann, braucht länger. Ein individueller Zeitplan ist bei uns jederzeit möglich.
Für die PPL(A) sind laut EASA mindestens 45 Flugstunden vorgeschrieben, davon mindestens 10 Stunden im Alleinflug. Die LAPL(A) erfordert mindestens 30 Flugstunden, davon mindestens 6 Stunden Solo, inklusive eines Navigationsflugs.
Je nach persönlichem Fortschritt können auch mehr Stunden nötig sein – vor allem, wenn längere Pausen zwischen den Flügen liegen oder bestimmte Manöver intensiver trainiert werden müssen.
Die Theorie besteht aus 9 Fächern (u. a. Luftrecht, Navigation, Meteorologie, Technik) und wird entweder als Präsenzkurs oder im Fernunterricht angeboten. Unsere Flugschule setzt auf eine modulare, praxisnahe Ausbildung mit individuellem Lernplan und persönlicher Betreuung. Du bereitest dich mit modernen Online-Tools und begleitenden Unterrichtseinheiten auf die Theorieprüfung beim Luftfahrtbundesamt (LBA) oder der zuständigen Landesluftfahrtbehörde vor.
Der Erstsolo ist für viele das emotionale Highlight der Ausbildung – und ein Meilenstein. Du darfst deinen ersten Alleinflug absolvieren, wenn dein Fluglehrer dich dafür freigibt und du das nötige Können sowie ein gültiges Medical hast.
Typischerweise liegt dieser Moment nach etwa 15–20 Flugstunden – kann aber individuell früher oder später erfolgen. Sicherheit und Reife stehen dabei immer im Vordergrund.
Ja. Die praktische Prüfung (Skill Test) erfolgt mit einem externen Prüfer. Sie dauert rund 90 Minuten und umfasst Standardverfahren, Notverfahren, Navigation und Präzision. Du musst zeigen, dass du dein Flugzeug sicher beherrschst, korrekt navigierst und Entscheidungen umsichtig triffst. Voraussetzung für die Prüfung ist ein erfolgreich abgelegter Theorieteil und die Mindestanzahl an Flugstunden. Danach erhältst du deine Lizenz und darfst eigenverantwortlich fliegen.

Kosten & Finanzierung
Die Kosten variieren je nach Flugschule, Flugzeugtyp und Ausbildungsdauer.
Bei uns kalkulieren wir transparent auf Basis eines modularen Systems. Typischerweise liegen die Gesamtkosten für die PPL(A) bei ca. 13.000–15.000 €, für die LAPL(A) bei etwa 8.000–10.000 €. Diese Beträge beinhalten Theorie, Flugstunden, Lehrerhonorare, Prüfungen, Lehrmaterial und Gebühren.
Die größte Variable sind die benötigten Flugstunden. Wer regelmäßig trainiert, macht schneller Fortschritte und braucht oft weniger Stunden.
Auch Flugzeugwahl, Standort, Spritpreise und Prüfungsgebühren spielen eine Rolle. Wir beraten dich offen und helfen dir, die Ausbildung effizient zu gestalten – ohne Abstriche bei der Sicherheit.
Grundsätzlich ja. Viele unserer Schüler nutzen ein Ratenmodell, bei dem einzelne Module (z. B. Theorie, Flugstunden, Prüfungen) nach Fortschritt bezahlt werden.
Ein festes Finanzierungsmodell mit festen Monatsraten ist aktuell nicht im Angebot, aber wir unterstützen dich bei der individuellen Planung – auch in Kombination mit Fördermitteln oder privaten Krediten.
Für Privatpersonen: Nein, in der Regel nicht – außer es besteht ein konkreter Berufsbezug (z. B. Berufspilot in Ausbildung, Luftbildfotografie, Fluglehrer).
Wer die Ausbildung im Rahmen einer selbständigen Tätigkeit absolviert (z. B. als künftiger freier Berufspilot), kann die Ausgaben ggf. als vorweggenommene Betriebsausgaben geltend machen.
Wir empfehlen dazu eine Rücksprache mit einem Steuerberater – vor allem, wenn du ein Gewerbe betreibst.
Nein, du musst kein früherer Hobbypilot oder Technik‑Experte sein. Für viele Ausbildungsprogramme gilt: Du brauchst keine besondere Vorerfahrung im Fliegen oder in der Luftfahrt‑Technik. Entscheidend sind Motivation und Lernbereitschaft – wir begleiten dich vom ersten Briefing bis zum Alleinflug.
Charter & Flugzeugnutzung nach der Ausbildung
a, sobald du deine PPL(A) oder LAPL(A) in der Tasche hast, darfst du eigenverantwortlich fliegen – auch mit gecharterten Flugzeugen.
Allerdings verlangen viele Vercharterer einen kurzen „Checkflug“ oder eine Einweisung, vor allem auf typenfremden Mustern oder bei längerer Flugpause.
Bei uns kannst du direkt auf vertrauten Flugzeugen weiterfliegen – unkompliziert und transparent.
Mit der PPL(A) darfst du einmotorige Kolbenflugzeuge (SEP) ohne Gewichtsgrenze fliegen, sofern du für den Flugzeugtyp eingewiesen bist. Mit der LAPL(A) bist du auf Flugzeuge bis max. 2 t Abfluggewicht und maximal 4 Sitze beschränkt – dafür ist die Lizenz etwas günstiger und einfacher zu erhalten. Du kannst beide Lizenzen mit Zusatzqualifikationen erweitern (z. B. Spornrad, Nachtflug, Einziehfahrwerk).
Das hängt vom Flugzeugtyp ab. Für typische Schul- und Reiseflugzeuge wie Cessna 172, Piper PA28 oder Robin DR400 liegen die Preise zwischen 180–280 € pro Flugstunde, inkl. Wartung, Versicherung, Mehrwertsteuer und Treibstoff.
Ja, mit dem PPL darfst du nach Erhalt deiner Lizenz bis zu 3 Passagiere mitnehmen – egal ob Familie, Freunde oder Geschäftspartner. Mit der LAPL musst du zuvor 10 Stunden nach Scheinerhalt absolvieren, bevor du Passagiere befördern darfst. Wichtig: Du darfst kein Entgelt nehmen, sondern nur Kostenteilung (z. B. 50/50 bei Spritkosten) vereinbaren.
Wenn du ein eigenes Flugzeug besitzt oder kaufen willst, kannst du es über unsere Flugschule verchartern lassen. Wir kümmern uns um Werbung, Piloteneinweisungen, Buchung und Abrechnung. Du erhältst anteilig Einnahmen, wenn dein Flugzeug genutzt wird – und kannst es selbst günstig und flexibel fliegen, während es sich teilweise refinanziert. Das Modell eignet sich für Pilot:innen mit regelmäßigem Flugbedarf und Interesse an wirtschaftlicher Nutzung.
Mit der PPL(A) ja – sie ist EASA-weit gültig (also in allen EU-Ländern, Norwegen, Schweiz etc.) und auch ICAO-konform, d. h. international anerkannt (z. B. USA, Südafrika, Kanada, mit Einweisung oder Umschreibung). Mit der LAPL(A) bist du auf EASA-Mitgliedsstaaten beschränkt, eine Anerkennung außerhalb ist nicht möglich. Reisen im Ausland sind mit etwas Planung problemlos – wir helfen dir gern bei Flugvorbereitung und Luftraumplanung.